Am 16.8.2006 veröffentlichten wir eine Exklusivreportage über umfangreiche Hackerangeriffe, von denen mehrere Internetpräsenzen eines Kunden der HOST EUROPE GmbH (Köln) betroffen war. 27 (!) Tage nach der Veröffentlichung trifft am 12.9.06 von Rechtsanwalt M. Peters der Kanzlei SIWE (Rechtsanwälte Sinzger & Partner), der von der HOST EUROPE GmbH beauftragt wurde, eine schriftliche Aufforderung wie folgt ein:
"Wir fordern Sie daher namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, den Artikel "Wie Host Europe ein Hackeropfer zum Täter wandelt" unverzüglich von dem Portal "Der Glöckel vorm. muenchnernotizen", insbesondere unter den Domains "muenchnernotizen.de" "muenchnernotizen.info" zu entfernen. Sollte dies nicht bis zum Mittwoch, den 13.09.2006 13.00 Uhr erfolgt sein, werden wir unserer Mandantin unverzüglich weitere rechtliche Schritte anraten."
Herausgeber GLÖCKEL reagierte und teilte der juristischen Vertretung der HOST EUROPE GmbH wie folgt mit:
Zu Ihrem Schreiben teile ich Ihnen mit, daß der Sachverhalt, wie auch in der Reportage explizid ausgewiesen, mittels zusätzlich umfangreicher Datenevidenz beweisgesichert vorliegend ist. Aus journalistischer Sicht gibt es keine Begründung die Reportage, die zusätzlich unter Mitwirkung von IT-Sicherheitsfachleuten, unabhängig von der betroffenen Person selbst, recherchiert und erstellt wurde, zu löschen. Es wäre Ihrer Klientin ja freigestanden auf die von mir an sie gerichtete Anfrage in einer anderen inhaltlichen Form zu antworten, als dies dann real vorgenommen wurde.
Lassen Sie mich nicht unerwähnt lassen, daß eine postalische Zustellung am gestrigen Nachmittag angesichts der vorgenommenen Veröffentlichung bereits am 16.8. und einer Fristsetzung von wenigen Stunden etwas abweichend von den Normen erscheint.
Ich teile Ihnen hiermit formell mit, daß die Löschung der Reportage nicht erfolgt.
Die HOST EUROPE GmbH brachte dann mit Datierung vom 16.10.2006 Klage wegen Unterlassung rufschädigender Äußerungen am LANDGERICHT PASSAU ein.